Ihre Immobilie verkaufen in Laupheim & Biberach

Vertrauen Sie auf ein Familienunternehmen mit Expertise & Herz

Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen und sind noch auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Laupheim oder Immobilienmakler in Biberach und Umgebung? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Als Familienunternehmen, bestehend aus Vater, Mutter und Tochter, stehen Menschlichkeit und Bodenständigkeit für uns an erster Stelle. Wir betreuen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer von der Immobilienbewertung bis hin zum Kaufvertrag.

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Wir wissen, wie viele Hürden und gemischte Gefühle mit einem Hausverkauf einhergehen. Daher planen und besprechen wir alle nötigen Schritte stets mit viel Zeit und Empathie mit Ihnen und Ihrer Familie. Wir stehen für Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Freundlichkeit und Herzlichkeit. Eine langjährige Expertise für den Immobilienmarkt und gängige Immobilienpreise sowie eine hohe Professionalität im Immobilienverkauf sind für uns selbstverständlich.

Gemeinsam verkaufen wir Ihre Immobilie – zum guten Preis in gute Hände.
Tel.: 07392 - 93 93 828

Ich will meine Immobilie verkaufen – warum brauche ich da einen Makler?

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer sind zunächst unsicher, warum sie ihre Immobilie mit einem Immobilienmakler verkaufen sollen. „Schließlich könnte ich meinen Hausverkauf ja eigentlich auch einfach über ebay abwickeln – oder? “, fragen sich manche. Theoretisch ist das möglich, aber auf keinen Fall empfehlenswert. Sie sollten Ihren Immobilienverkauf von professionellen Händen durchführen und begleiten lassen. 

Warum ist das so? Es wird häufig unterschätzt, wie viel Aufwand ein Immobilienverkauf bzw. Hausverkauf mit sich bringt. Um Ihnen dies vor Augen zu führen, finden Sie hier einen Überblick über die notwendigen Schritte und Aufgaben:

  • Immobilienbewertung: Zunächst muss ein angemessener Verkaufspreis für Ihre Immobilie ermittelt werden. Hierfür ist Expertenwissen über aktuelle Immobilienpreise und den Immobilienmarkt unerlässlich, damit Sie nicht Gefahr laufen, Ihre Immobilie zu günstig zu verkaufen. 
  • Inseratserstellung: Nachdem ein adäquater Verkaufspreis festgelegt wurde, muss die Immobilie entsprechend auf großen Online-Plattformen und gegebenenfalls regional ausgestellt werden. Es ist sehr wichtig, das Inserat attraktiv zu gestalten und mit schönen und professionellen Fotos auszustatten, um möglichst viele Interessentinnen und Interessenten anzusprechen. Hier benötigt es neben aussagekräftigen Bildern auch zahlreiche Informationen zu Ihrem Haus, Ihrer Wohnung oder Ihrem Grundstück. Oft gelangen Sie alleine nur umständlich und schwer an diese. Ein langwieriges Einlesen und Recherchieren ist in vielen Fällen für Laien erforderlich.
  • Besichtigungstermine: Vielversprechende Interessentinnen und Interessenten werden zu Besichtigungen eingeladen. Bei der Besichtigung handelt es sich um die Kernaufgabe eines Immobilienmaklers. Hier ist die große Herausforderung, den potenziellen Käuferinnen und Käufern Ihre Immobilie im besten Licht zu präsentieren und so das Abschließen eines Kaufvertrags zu erreichen. 
  • Liquiditätsprüfungen: Geschafft – wir haben einen geeigneten Käufer oder eine Käuferin für das Haus gefunden! Damit ist die größte Hürde gemeistert und die erste Flasche Sekt kann gekühlt werden. Jedoch gibt es auch jetzt noch einige wichtige zu erledigende Aufgaben. Zunächst muss die Liquidität der interessierten Käuferinnen und Käufer geprüft werden, um sicherzustellen, dass diese das Haus finanzieren können.
  • Kaufvertrag: Der Kaufvertrag Ihrer Immobilie muss schließlich sorgfältig und professionell verfasst werden, damit alle wichtigen rechtlichen Aspekte abgedeckt sind. Dies ist insbesondere für mögliche Streit- und Konfliktfälle mit den neuen Eigentümerinnen und Eigentümern von zentraler Bedeutung.

Wir sind bei jedem Schritt Ihr Partner

Warum verkaufen die Menschen eigentlich ihre Immobilien? Es gibt eine Vielzahl an Gründen, aber oft sind diese mit vielen Gefühlen verbunden. Häufige Gründe für den Verkauf sind beispielsweise Sterbefälle, Scheidungen oder der Auszug der Kinder aus dem Haus, das zu groß geworden ist. Für viele Menschen ist es eine emotionale Last, ihre geliebten Häuser, Wohnungen oder Grundstücke loszulassen. Diese waren oft über Generationen im Familienbesitz und sind mit endlos vielen Erinnerungen verbunden. Hier braucht es neben einem professionellen Immobilienmakler oft auch jemanden, der Sie seelisch bei diesem Prozess entlastet.

Wir sind bei jedem Schritt Ihr Partner. Denn wir sind beides – professionelle Immobilienmakler und Familienunternehmen mit Herz. Ob organisatorische Hürden, rechtliche Aspekte oder emotionale Belastungen – wir nehmen es Ihnen ab. Geben Sie Ihren Immobilienverkauf in Laupheim und Biberach in unsere Hände und profitieren Sie auf jeder Ebene. Durch unsere verschiedenen Vergütungsmodelle finden wir eine individuelle Vergütungslösung, die exakt auf die Dienstleistungen zugeschnitten wird, die wir für Sie und Ihre Familie übernehmen.

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FAQ Immobilienverkauf

Mit welchen Steuern muss man beim Immobilienverkauf rechnen?

Egal, ob Sie ein ganzes Haus, eine Wohnung oder nur ein leeres Grundstück verkaufen wollen – grundsätzlich sind alle Arten von Grundstücksgeschäften steuerpflichtig. Unter bestimmten Umständen kann der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie allerdings auch von dieser Steuerpflicht befreit sein.

Das kann der Fall sein, wenn die sogenannte Spekulationsfrist abgelaufen ist: Liegen zwischen Bau oder Kauf und Verkauf einer Immobilie mindestens zehn Jahre, ist der Erlös aus dem Verkauf für Sie steuerfrei. Ausschlaggebend ist dabei das auf den Kaufverträgen genannte Datum.

Auch vor Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist ist ein steuerfreier Verkauf möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die zu verkaufende Immobilie bis dahin ausschließlich oder teilweise selbst genutzt haben. Das Gesetz schreibt vor, dass Sie für einen steuerfreien Verkauf mindestens im Jahr des Verkaufs sowie den beiden vorangegangenen Jahren selbst im Haus oder der Wohnung gelebt haben müssen. Die Regelung gilt sowohl für Erst- und Zweitwohnungen als auch für Ferienhäuser.

Wie hoch sind die Maklerkosten?

Als freie Dienstleister sind Immobilienmakler und -maklerinnen an keine bestimmten Preise gebunden. Die Höhe der Maklerkosten ist damit immer vor allem Verhandlungssache. Typischerweise vereinbaren Sie mit dem Makler oder der Maklerin keinen festen Betrag. Stattdessen wird ein Prozentsatz des Verkaufspreises als Provision festgelegt. Dadurch stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten an einer möglichst hohen Verkaufssumme interessiert sind.

Aktuell liegen die Maklerkosten in Form einer Verkaufsprovision für die Vermittlung der Immobilie etwa bei 3,57 Prozent des Kaufpreises. Bei einer Verkaufssumme von 500.000 Euro wären das zum Beispiel 17.850 Euro an Maklergebühren. Es lohnt sich also, einen Immobilienmakler oder eine Maklerin mit möglichst geringen Kosten zu finden.

Wer bezahlt den Makler?

In Deutschland gilt seit 2015 im Zusammenhang mit Immobilienmaklern das sogenannte Bestellerprinzip. In Bezug auf Mietwohnungen heißt das, dass immer derjenige die Maklerkosten übernimmt, der diesen als Vermittler beauftragt hat. Bei Immobilienverkäufen wurde die Verteilung der Maklerkosten 2020 neu geregelt.

Laut dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäusern“ muss der oder die Bestellende eines Immobilienmaklers oder einer Maklerin mindestens 50 Prozent der Maklerkosten tragen. Das resultiert in der Praxis meistens darin, dass sich Verkaufende und Kaufende die Maklerkosten hälftig teilen. Es sind allerdings auch abweichende Absprachen möglich.

Wie oft darf man eine vermietete Wohnung besichtigen lassen?

Natürlich wollen potenzielle Käufer und Käuferinnen Ihrer Immobilie diese besichtigen. Ist der Wohnraum vermietet, haben die Mietenden ein Hausrecht. Sie dürfen bestimmen, wer ihre Wohnung betreten darf. Bei einem gekündigten Mietverhältnis oder wenn die Wohnung, beziehungsweise das Haus verkauft werden soll, wiegen die Interessen des Inhabers oder der Inhaberin aber schwerer. Ihre Mieter und Mieterinnen dürfen eine Besichtigung der Wohnung also nicht verweigern.

Jede Besichtigung muss mindestens zwei Tage (bei Berufstätigen mindestens drei Tage) im Voraus mit Angabe des Grundes schriftlich angekündigt werden. Außerdem dürfen Sie die Termine nur zu „üblichen Zeiten“ ansetzen. Diese umfassen die Zeiten zwischen 10 und 13 Uhr sowie 16 und 18 Uhr an Werktagen. Außerdem sollten Sie monatlich nicht mehr als drei Besichtigungstermine zwischen 30 und 60 Minuten ansetzen.